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JuraForum.deLexikonKKennzeichenschutz 

Kennzeichenschutz

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Erklärung

Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Kennzeichen sind zur Bezeichnung bzw. Unterscheidung von natürlichen Personen, juristischen Personen, Unternehmen, Waren, Dienstleistungen etc. verwendete Merkmale, Namen und Ähnliches.

Der Schutz der Kennzeichen ist gesetzlich geregelt und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:

  • Das Namensrecht
  • Das handelsrechtliche Firmenrecht
  • Das Markenrecht
  • Das Recht der geschäftlichen Bezeichnung
  • Das Recht der geografischen Herkunftsangabe

Gesetze

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