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Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Kennzeichen sind zur Bezeichnung bzw. Unterscheidung von natürlichen Personen, juristischen Personen, Unternehmen, Waren, Dienstleistungen etc. verwendete Merkmale, Namen und Ähnliches.
Der Schutz der Kennzeichen ist gesetzlich geregelt und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
MarkenG
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