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Kaufvertrag - Verjährung

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Erklärung

1. Kaufpreis

Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist.

2. Gewährleistung

Seit dem 01.01.2002 beträgt die allgemeine Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre.

Daneben bestehen drei Sondergewährleistungsfristen für die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz:

Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:

Die Verjährung beginnt gemäß § 437 Abs. 2 BGB bei Grundstücken mit der Übergabe, bei anderen Kaufsachen mit der Ablieferung der Sache.

Die Abänderbarkeit der Gewährleistungsfristen durch Vereinbarung der Kaufvertragsparteien ist eingeschränkt, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkaufvertrag handelt.

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