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Kartellrecht

Lexikon


Erklärung

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb von Wirtschaftsunternehmen als solchen. Es ist in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Daneben bestehen Vorgaben durch das europäische Kartellrecht, die allgemein in den Art. 101 - 106 AEUV geregelt sind und konkretisiert werden u.a. durch die folgenden Europäischen Verordnungen

  • VO 139/2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
  • VO 1/2003 zur Durchführung der in den Art. 81 und 82 des Vertrages niedergelegten Wettbewerbsregeln
  • die branchenübergreifenden und branchenbezogenen Gruppenfreistellungsverordnungen

Das Kartellrecht gilt grundsätzlich für alle Wirtschaftsbereiche. Sonderregeln bestehen gemäß § 28 GWB für die Landwirtschaft sowie gemäß § 30 GWB für die Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften.

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