JuraForum.de > Lexikon > K > Kartell
Ein Kartell ist ein Zusammenschluss zwischen Unternehmen eines Marktes mit dem Ziel der gemeinsamen Marktbeherrschung.
Die Fusion von Unternehmen ab einer bestimmten Größe unterliegt der Fusionskontrolle der Kartellbehörden.
GWB
© "Kartell" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum