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JuraForum.deLexikonKKapitalgesellschaft - unechte Vorgesellschaft 

Kapitalgesellschaft - unechte Vorgesellschaft

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Erklärung

Beabsichtigen die Gründungsgesellschafter die Gründung einer Kapitalgesellschaft und schließen einen formgültigen Gesellschaftsvertrag ab, kommt es aber letztlich nicht zu einer Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, so handelt es sich bei der bestehenden Gesellschaft nicht um eine juristische Person, sondern weiterhin um eine Personengesellschaft bzw. ggf. um ein Einzelunternehmen (bei nur einem Gründungsgesellschafter).

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