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JuraForum.deLexikonKKalkulationsirrtum 

Kalkulationsirrtum

Lexikon


Erklärung

Bei einem Kalkulationsirrtum kommt es für den Erklärenden einer Willenserklärung zu einem Fehler in der seiner Entscheidung zugrunde liegenden Kalkulation.

Es wird unterschieden zwischen einem offenen und einem versteckten Kalkulationsirrtum:

  • Ein versteckter Kalkulationsirrtum ist ein bereits im Stadium der Willensbildung unterlaufender Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum).

    Ein Handwerker macht ein Angebot, eine bestimmte Leistung für 10.000,00 EUR zu erbringen, vergisst dabei jedoch Materialkosten von 5.000,00 EUR in seine Kalkulation einzubeziehen.

    Ist ein Vertrag zustande gekommen, berechtigt ein versteckter Kalkulationsirrtum nicht zur Anfechtung der Willenserklärung (BGH 26.01.2005 - VIII ZR 79/04).
  • Bei einem offenen bzw. offenkundigen Kalkulationsirrtum ist der Irrtum aus der Willenserklärung bzw. den Umständen heraus für den Vertragspartner erkennbar. An einem offenen Kalkulationsirrtum darf der Erklärungsgegner den Erklärenden nicht festhalten. Bei positiver Kenntnis oder treuwidriger Vereitelung der positiven Kenntnis des Irrtums liegt eine unzulässige Rechtsausübung vor, wenn der Erklärungsgegner das Vertragsangebot annimmt und auf der Durchführung des Vertrags besteht (BGH 27.11.2007 - X ZR 111/04).

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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