JuraForum.de > Lexikon > K > Kalkulationsirrtum
Bei einem Kalkulationsirrtum kommt es für den Erklärenden einer Willenserklärung zu einem Fehler in der seiner Entscheidung zugrunde liegenden Kalkulation.
Es wird unterschieden zwischen einem offenen und einem versteckten Kalkulationsirrtum:
Ein Handwerker macht ein Angebot, eine bestimmte Leistung für 10.000,00 EUR zu erbringen, vergisst dabei jedoch Materialkosten von 5.000,00 EUR in seine Kalkulation einzubeziehen.
Ist ein Vertrag zustande gekommen, berechtigt ein versteckter Kalkulationsirrtum nicht zur Anfechtung der Willenserklärung (BGH 26.01.2005 - VIII ZR 79/04).§ 119 BGB
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