Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonKKälberhaltung 

Kälberhaltung

Lexikon


Erklärung

Die gesetzlichen Anforderungen an die Haltung von Kälbern war bis zum 31.Oktober 2001 in der Kälber-Haltungsverordnung geregelt. Seit dem 01.11.2001 ist diese aufgehoben, die Kälberhaltung ist nunmehr in den §§ 5 - 11 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt.

Die Haltung von Kälbern (Rindern bis zu sechs Monaten) unterliegt im wesentlichen folgenden gesetzlichen Anforderungen:

§ 6 TierSchNutztV regelt die allgemeinen an die Beschaffenheit des Stalls gestellten Voraussetzungen.

Kälber im Alter von bis zu zwei Wochen dürfen gemäß § 7 TierSchNutztV nur in Boxen gehalten werden, wenn diese mit Stroh oder Ähnlichem eingestreut ist und mindestens 120 cm lang, 80 cm breit und 80 cm hoch ist.

Die Bedingungen der Haltung von Kälbern im Alter von zwei bis acht Wochen in Einzelboxen sind in § 8 TierSchNutztV geregelt.

Grundsätzlich sind Kälber, die älter als acht Wochen sind, in Gruppen zu halten. Nur bei Vorliegen der in § 9 TierSchNutztV normierten Ausnahmen kann von dieser Haltungsform abgewichen werden.

Der Platzbedarf der in Gruppen gehaltenen Kälber ist in § 10 TierSchNutztV niedergelegt.

Der Stall muss mindestens zehn Stunden täglich beleuchtet sein. Künstliche Beleuchtung muss mindestens eine Stärke von 80 Lux aufweisen.

Bei der Luftzusammensetzung im Aufenthaltsbereich der Kälber dürfen bestimmte Werte von Ammoniak, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff nicht überschritten werden.

Die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen, insbesondere der Wasserversorgung, muss täglich kontrolliert werden.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Kälberhaltung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte