Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonJJuristische Person 

Juristische Person

Lexikon


Erklärung

Juristische Personen sind Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person besitzt eigene Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kann Träger von Rechten und Pflichten sein und vor Gericht als Person klagen und selbst verklagt werden. Für die juristische Personen handeln die Organe (z. B. Mitglieder-, Hauptversammlung, Vorstand, Geschäftsführer).

Unterschieden werden

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
  • juristische Personen des Privatrechts, wie z.B. Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen des Privatrechts

Juristische Personen werden im Rechtsverkehr wie natürliche Personen behandelt. Ausnahmen gelten für höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie die Eheschließung oder Testamentserrichtung.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Juristische Person" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte