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Juristenausbildung

Lexikon


Erklärung

1. Studium

Inhalte des Studiums sind:

Rechtswissenschaftsstudenten müssen entweder eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen oder fachbezogene Sprachkurse besuchen.

Der Besuch von fachspezifischen Fremdsprachenveranstaltungen ist Pflicht.

2. Erstes Staatsexamen

Gemäß § 5 DRiG besteht das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

Die Schwerpunktbereichsprüfung hat mit der Reform der Juristenausbildung im Jahr 2003 die bis dahin zwingende Wahlfachprüfung abgelöst. Sie wird von den Universitäten selbst abgenommen. Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung fließen zu 30 % in das Gesamtergebnis der Examensnote ein. Die Universitäten sollen durch eine Schwerpunktbereichsausrichtung ein eigenständiges Profil entwickeln und dadurch in einen gegenseitigen Wettbewerb treten.

3. Zweites Staatsexamen

Sowohl in dem universitären als auch in dem staatlichen Teil der Staatsexamina können sowohl die Fremdsprachenkenntnisse als auch die Schlüsselqualifikationen berücksichtigt werden.

In der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist mindestens eine schriftliche Prüfung zu erbringen.

4. Referendariat

4.1 Allgemein

Während der Referendarsausbildung besteht eine neunmonatige Rechtsanwaltsstation. Während dieser Zeit bleibt es bei der Vergütung durch das entsprechende, die Referendarausbildung durchführende Bundesland. Ein Anspruch auf eine Vergütung durch den Rechtsanwalt besteht nicht.

Parallel dazu besteht gemäß § 59 BRAO die gesetzlich geregelte Pflicht des Rechtsanwalts zur Ausbildung des Stationsreferendars.

4.2 Ausländische Staatsangehörige

Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil EuGH 13.11.2003 - C 313/01 entschieden, dass es gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, wenn ein Mitgliedstaat juristischen Absolventen eines anderen Mitgliedstaates den Zugang zu dem juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt.

Gemäß dem daraufhin erlassenen § 112a DRiG werden Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen:

a)
Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums in einem der obigen Länder, der in dem jeweiligen Land den Zugang zur postuniversitären juristischen Ausbildung für den Beruf des Europäischen Rechtsanwalts nach dem EuRAG eröffnet
b)
Vorliegen von der deutschen staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten juristischen Staatsexamens entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten. Dies kann wie folgt nachgewiesen werden:
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der Zeugnisse und Studiennachweise mit der Pflichtfachprüfung durch das Landesjustizprüfungsamt.Bei der Bewertung der Gleichwertigkeit von Ausbildungen sind der Bewertungsmaßstab die Kenntnisse des Mitgliedstaats, in dem der Vorbereitungsdienst absolviert werden soll (EuGH 10.12.2009 - C-345/08).oder
  • Bestehen der Eignungsprüfung.Die Eignungsprüfung wird von den Landesjustizprüfungsämtern durchgeführt und ist in der deutschen Sprache abzulegen. Ziel ist die Feststellung der notwendigen Kenntnisse des deutschen Rechts zum erfolgreichen Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes. Die Eignungsprüfung besteht aus den schriftlichen Prüfungsarbeiten der Pflichtfachprüfung in den Fächern, die nicht als gleichwertig anerkannt wurde. Allgemeine Prüfungsfächer sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht einschließlich der jeweiligen Verfahrensrechte.

5. Auswahl neuer Richter / Richterinnen

Die Einstellung für den Richterdienst ist auch davon abhängig, ob der Bewerber soziale Kompetenz nachweisen kann.

Daneben soll auch die jeweilige Lebens- und Berufserfahrung berücksichtigt werden.

6. Aktuelle Entwicklungen

Die universitäre Ausbildung in den Staaten der Europäischen Union ist bzw. wird weiter angeglichen werden. Dies wird als Bologna-Prozess bezeichnet.

In den meisten Studienrichtungen ist eine entsprechende Anpassung bereits erfolgt. Zunächst wurde die Einbeziehung der Juristenausbildung in den Bologna-Prozess wieder verworfen. Derzeit gibt es jedoch wieder Überlegungen, wie die juristische Ausbildung europakonform umstrukturiert werden kann. Dazu bestehen zwei Modelle, die von dem nordrhein-westfälischem bzw. baden-württembergischem / sächsischem Justizministerium entworfen wurden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer steht einer Reform grundsätzlich offen gegenüber, verlangt jedoch, dass das Referendariat, die Staatsexamina sowie die Ausbildung zum Einheitsjuristen erhalten bleiben müssen

Als in Deutschland erste Universität bietet die Universität Mannheim einen juristischen Bachelor-Studiengang an. Es handelt sich dabei um den Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist Universität Mannheim (LL.B.) (http://www.unternehmensjurist.uni-mannheim.de).

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