JuraForum.de > Lexikon > J > Jugendgefährdende Medien
Grundlage der Prüfung von Medien auf ihre Jugendgefährdung sind die §§ 17 - 25 Jugendschutzgesetz.
Das Verfahren zur Prüfung einer Jugendgefährdung bzw. die gesetzlichen Regelungen zur Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sind u.a. in der Durchführungsverordnung zum Jugendschutzgesetz (DVO-JuSchG) niedergelegt.
Medien sind gemäß § 18 JuSchG jugendgefährdend, wenn sie
von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsähigen Persönlichkeit gefährden.
Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien. Zum 01.07.2008 wurde der Beispielskatalog erweitert durch Medien, in denen Gewalthandlungen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.
§§ 17 - 25 JuSchG
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