Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonJJudikative 

Judikative

Lexikon


Erklärung

Element der Gewaltenteilung.

Die Lehre von der Gewaltenteilung wurde von Montesquieu im 18. Jahrhundert entwickelt. Ziel der Gewaltenteilung ist die Verhinderung des Machtmissbrauchs. Die Judikative ist die Rechtsprechung.

Nach der Regelung des Art. 20 GG ist die Gewaltenteilung in Deutschland nicht strikt abgegrenzt, sondern bestimmte Aufgaben sind auch einer anderen Gewalt übertragen. Daher ist es zulässig, dass z.B. der Bundestag den Bundeskanzler wählt oder Gerichte auch zur Registerführung (z.B. des Handelsregisters) verpflichtet sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. BVerfG 30.03.2004 2 BvK 1/01) ist dies zulässig, soweit der Kernbereich der einzelnen Gewalten absolut geschützt bleibt.

Die Rechtsprechung hat in der Bundesrepublik Deutschland folgenden Aufbau:

  • die Verfassungsgerichtsbarkeit:das Bundesverfassungsgericht bzw. die Verfassungsgerichtshöfe / Staatsgerichtshöfe der Länder
  • die ordentliche Gerichtsbarkeit:
    • die Amtsgerichte
    • die Landgerichte
    • die Oberlandesgerichte
    • der Bundesgerichtshof
  • die Verwaltungsgerichtsbarkeit:
    • die Verwaltungsgerichte
    • die Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe
    • das Bundesverwaltungsgericht
  • die Finanzgerichtsbarkeit:
    • die Finanzgerichte
    • der Bundesfinanzhof
  • die Arbeitsgerichtsbarkeit:
    • die Arbeitsgerichte
    • die Landesarbeitsgerichte
    • das Bundesarbeitsgericht
  • die Sozialgerichtsbarkeit:
    • die Sozialgerichte
    • die Landessozialgerichte
    • das Bundessozialgericht
  • die Patengerichtsbarkeit
    • die Patentgerichte
    • das Bundespatentgericht

Die Auswahl, Anstellung und Beförderung der Richter erfolgt durch die Landesjustizminister bzw. Bundesjustizminister (bei Bundesrichtern). Die Gerichtspräsidenten sind in ihrer Eigenschaft als Behördenleiter Beamte, der Richterstatus besteht nur bei ihrer richterlichen Tätigkeit.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Judikative" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte