Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonJJagdschutz 

Jagdschutz

Lexikon


Erklärung

Schutz des Wildes vor Wilderern, wildernden Hunden und Katzen, Futternot, Wildseuchen etc.

Grundsätzlich Jagdschutzberechtigt sind:

  • Der Jagdausübungsberechtigte bzw. der Revierinhaber.
  • Der bestätigte Jagdaufseher, mit oder ohne forstliche oder Berufsjägerausbildung.
  • Der zuständige Forstbeamte.
  • Polizeibeamte.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Jagdschutz" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte