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JuraForum.deLexikonIIst-Ausweisung - Ausländerrecht 

Ist-Ausweisung - Ausländerrecht

Lexikon


Erklärung

Eine der Formen der Ausweisung.

Es bestehen folgende Formen der Ausweisung:

Die Ist-Ausweisung (zwingende Ausweisung) regelt die Voraussetzungen, in denen das Gesetz unwiderleglich vermutet, dass die Ausweisung geboten und verhältnismäßig ist, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

Voraussetzung der zwingenden Ausweisung ist gemäß § 53 AufenthG in allen Fällen eine rechtskräftige Verurteilung des Ausländers. Die Tatbestände der zwingenden Ausweisung entsprechen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ein Ausländer ist bei Vorliegen einer der folgenden Tatbestände zwingend auszuweisen. Voraussetzung ist immer die vorsätzliche Tatbegehung.

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