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Ausbildungsberuf.
Bei dem Beruf des/der Investmentfondkaufmanns/kauffrau handelt es sich um einen Ausbildungsberuf. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann trat am 01.08.2003 in Kraft.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Inhalte der neuen Berufsausbildung sind gemäß § 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann:
Der Ausbildungsbetrieb:
Kommunikation und Kooperation:
Marketing und Vertrieb:
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, fondsbezogenes Rechnungswesen:
Der Investmentprozess:
Depotgeschäft:
Die Anforderungen an die Abschlussprüfung sind in § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann niedergelegt.
Im übrigen unterscheidet sich die Berufsausbildung nicht von anderen Berufsausbildungen: Es ist ein Ausbildungsrahmenplan zu erstellen, die Auszubildenden haben ein Berichtsheft zu führen etc.
InvestKfmAusbV
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