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Investmentfondkaufmann

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Erklärung

Ausbildungsberuf.

Bei dem Beruf des/der Investmentfondkaufmanns/kauffrau handelt es sich um einen Ausbildungsberuf. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann trat am 01.08.2003 in Kraft.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Inhalte der neuen Berufsausbildung sind gemäß § 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann:

Der Ausbildungsbetrieb:

Kommunikation und Kooperation:

Marketing und Vertrieb:

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, fondsbezogenes Rechnungswesen:

Der Investmentprozess:

Depotgeschäft:

Die Anforderungen an die Abschlussprüfung sind in § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann niedergelegt.

Im übrigen unterscheidet sich die Berufsausbildung nicht von anderen Berufsausbildungen: Es ist ein Ausbildungsrahmenplan zu erstellen, die Auszubildenden haben ein Berichtsheft zu führen etc.

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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