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JuraForum.deLexikonIInvestmentfondkaufmann 

Investmentfondkaufmann

Lexikon


Erklärung

Ausbildungsberuf.

Bei dem Beruf des/der Investmentfondkaufmanns/kauffrau handelt es sich um einen Ausbildungsberuf. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann trat am 01.08.2003 in Kraft.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Inhalte der neuen Berufsausbildung sind gemäß § 3 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann:

Der Ausbildungsbetrieb:

  • Stellung, Rechtsform und Struktur
  • Berufsbildung und Personalwirtschaft
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Qualitätssichernden Maßnahmen
  • Geschäftsprozesse

Kommunikation und Kooperation:

  • IT-Systeme, Datenschutz und Datensicherheit
  • Arbeitsorganisation, Kooperation und kundenorientierte Kommunikation
  • Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben

Marketing und Vertrieb:

  • Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Verbraucher- und Anlegerschutz

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, fondsbezogenes Rechnungswesen:

  • Betriebliches Rechnungswesen
  • Fondbezogenes Rechnungswesen
  • Wertentwicklungsberechnung
  • Fondreporting und -controlling

Der Investmentprozess:

  • Analysen
  • Auflegung und Verwaltung von Fonds
  • Handel und Abwicklung

Depotgeschäft:

  • Depotführung
  • Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen und Zahlungsverkehr
  • Meldewesen und Statistik

Die Anforderungen an die Abschlussprüfung sind in § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondkaufmann niedergelegt.

Im übrigen unterscheidet sich die Berufsausbildung nicht von anderen Berufsausbildungen: Es ist ein Ausbildungsrahmenplan zu erstellen, die Auszubildenden haben ein Berichtsheft zu führen etc.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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