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Investitionszulagen sind staatliche Prämien zur Förderung der Investitionen von Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin.
Mit dem Investitionszulagengesetz 2010 wird für Investitionen seit Januar 2010 eine Investitionsförderung bis 2013 gewährleistet. Die Förderung wird in den kommenden Jahren schrittweise abgesenkt mit dem Ziel, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst Erstinvestitionen (gesetzliche Definition in § 2 Abs. 3 InvZulG) in der Form der Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern in den neuen Bundesländern und Berlin.
Die Förderung erstreckt sich auf:
Die allgemeine Förderung wird in folgender Höhe gewährleistet:
Welche Gebiete in den jeweiligen Bundesländern als Randgebiete anzusehen sind, ergibt sich aus der Anlage 1 des Investitionszulagengesetzes.
Investitionszulagengesetz 2010
Investitionszulagengesetz 2007
Investitionszulagengesetz 2005
Investitionszulagengesetz 1999
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