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JuraForum.deLexikonIInternationaler Währungsfond 

Internationaler Währungsfond

Lexikon


Erklärung

Der Internationale Währungsfonds IWF (engl. Bezeichnung: International Monetary Fund, IMF) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington. Er wurde im Bretton-Woods-Abkommen beschlossen und 27. Dezember 1945 gegründet. Er hat 184 Mitglieder.

Aufgaben des Währungsfonds sind u.a. die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik, ein gleichmäßiges Wachstum des Welthandels, die Förderung der Währungsstabilität und die Gewährung einer Finanzhilfe für Mitgliedsstaaten im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten.

Der IWF wird aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten finanziert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach einer der Volkswirtschaft des Landes entsprechenden Quote.

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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