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Integrationsfachdienst

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Erklärung

Integrationsfachdienste sind Einrichtungen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen bzw. Hilfestellung bei der Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse leisten.

Träger der Integrationsfachdienste sind die Integrationsämter, die Agenturen für Arbeit und die Rehabilitationsträger (Landschaftsverbände etc.).

Aufgaben der Integrationsfachdienste sind:

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Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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