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Rechtsquellen, die nur innerhalb der Verwaltung unmittelbare Wirksamkeit entfalten.
Arten:
Die allgemeinen Anordnungen der Verwaltung werden unter dem Oberbegriff Verwaltungsvorschriften zusammengefasst.
Im Einzelnen kann es sich um Richtlinien, (An-) Weisungen, Erlasse, Dienstanordnungen, Technische Anweisungen, Fachliche Anweisungen oder Verwaltungsverordnungen handeln.
Gesetzlich nicht geregelt.
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