JuraForum.de > Lexikon > I > Inkardinationsverhältnis
Dienstverhältnis der katholischen Geistlichen.
Das Rechtsverhältnis des katholischen Geistlichen zur katholischen Kirche, Inkardinationsverhältnis genannt, wird mit der Weihe begründet.
Das staatliche Arbeitsrecht ist nicht anwendbar.
Der katholische Geistliche unterliegt gänzlich dem Kirchenrecht.
Aufgrund des Inkardinationsverhältnisses hat der Geistliche gegen seinen Diözesanbischof einen Anspruch auf angemessenen Lebensunterhalt.
Kirchenrecht.
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