JuraForum.de > Lexikon > I > Inhaberaktien
Aktie, die auf den Inhaber lautet.
Die Inhaberaktie zählt zu den Inhaberpapieren.
Inhaberaktien sind ebenso anonym wie Geldscheine. Wer sie in Händen hält, kann sie bei der Bank verkaufen, selbst wenn er sie gestohlen haben sollte.
Deshalb empfiehlt es sich auf jeden Fall, Aktien im Depot der Bank in Girosammelverwahrung verwalten zu lassen. Sie zu Hause aufzubewahren, bedeutet ein erhöhtes Risiko.
Die Inhaberaktie stellt die gängige Form der Aktie dar, nur selten lauten Aktien auf den Namen ( Namensaktie). In Deutschland sind rund 90 % aller an den Aktienbörsen notierten Aktien Inhaberaktien.
§ 10 AktG
© "Inhaberaktien" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.