JuraForum.de > Lexikon > I > Infektionskrankheit
Infektionskrankheiten sind durch Ansteckung mit bestimmten Krankheitserregern hervorgerufene übertragbare Krankheiten.
Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz, dessen Zweck es ist, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Die in § 6 IfSG aufgeführten Infektionskrankheiten sind meldepflichtig.
Zentrale Aufgabe des Robert-Koch-Instituts ist die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
In Deutschland erkranken jährlich ca. 400 000 bis 600 000 Patientinnen und Patienten an Krankenhausinfektionen, die in ca. 8.000 - 15.000 Fällen mit dem Tode der Patienten enden. Diese werden oftmals von resistenten (nosokomialen) Krankheitserregern verursacht.
Mit den im August 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen diese resistenten Erreger u.a. durch bessere Einhaltung von Hygieneregeln und eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika sowie die Berücksichtigung von sektorenübergreifenden Präventionsansätzen bekämpft werden. Die Qualität und Transparenz der Hygiene in medizinischen Einrichtungen sollen gestärkt werden.
IfSG
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