JuraForum.de > Lexikon > I > Immobilienleasing
Leasing von standortgebundenen Leasingobjekten.
Als Immobilienleasing wird das Leasing von unbebauten und bebauten Grundstücken bezeichnet.
Steuerrechtlich sind gemäß § 68 BewG beim Immobilienleasing Gebäude und Betriebsvorrichtungen voneinander abzugrenzen.
Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Unabhängig ist die zivilrechtliche Einordnung des Wirtschaftsgutes als wesentlicher Gebäudebestandteil. Betriebsvorrichtungen werden dem Mobilienleasing zugeordnet.
§§ 535 ff. BGB
§ 68 BewG
§ 39 AO
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