JuraForum.de > Lexikon > I > Immobilienkaufmann
Immobilienkaufleute sind in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.
Rechtsgrundlage der Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau.
Die Ausbildungsinhalte sind in die folgenden Bereiche gegliedert:
Die Ausbildung ist unterteilt in
Die zwei Wahlqualifikationseinheiten können aus den folgenden fünf Wahlqualifikationseinheiten gewählt werden:
Die Ausbildung dauert drei Jahre. In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Fächer der Abschlussprüfung sind:
ImmobKfmAusbV
© "Immobilienkaufmann" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.