JuraForum.de > Lexikon > I > Immissionen - Anlagenüberwachung
Nach der Errichtung unterliegt der Betrieb von Anlagen einer immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die zuständige Behörde. Folgende Arten der Überwachung sind im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt:
§§ 26 - 31 BImSchG
§§ 52, 53 BImSchG
§ 58a BImSchG
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