JuraForum.de > Lexikon > I > Immaterialgüterrechte
Verwertungsrechte von Ergebnissen geistiger Arbeit.
Immaterialgüter sind durch die Gesetze des Gewerblichen Rechtsschutzes geschützt. Dies sind u.a.:
Ziel des Schutzes der Immaterialgüter ist die Förderung der technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung durch Gewährung der Amortisierung der Erfindung/Entwicklung. Die Schutzgesetze gewähren dem Inhaber ein absolutes Verwertungsrecht, das jedoch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein kann.
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
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