JuraForum.de > Lexikon > H > HWS-Schleudertrauma
Verletzung im Hals-Wirbelsäulen-Bereich.
Zu den Personenschäden nach einem Verkehrsunfall zählt insbesondere bei Auffahrunfällen das HWS-Schleudertrauma. Die Verletzung wird vielfach missbraucht, da sie durch den Arzt nicht mit einfachen Behandlungsmethoden festgestellt werden kann und sich der Arzt insofern auf die Angaben des Patienten verlassen muss.
Die Beweislast obliegt dem Geschädigten. Dabei sind zwei Beweismaßstäbe zu unterscheiden:
Dies erfordert u.a. folgende Unterlagen:
"Die von der Revision herangezogene Auffassung, wonach bei Heckunfällen mit einer bestimmten, im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, die im Bereich zwischen 4 und 10 km/h anzusetzen sei ("Harmlosigkeitsgrenze"), eine Verletzung der Halswirbelsäule generell auszuschließen sei [...] stößt in Rechtsprechung und Schrifttum zunehmend auf Kritik [...] und wird insbesondere aus orthopädischer Sicht in Zweifel gezogen [...]."
Zu untersuchen ist auch immer, ob die Beschwerden nicht auf einer altersbedingten Abnutzung der Wirbelsäule beruhen.Ist ein HWS-Schleudertrauma bewiesen, ist der Schädiger zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.
§§ 823 ff. BGB
§§ 249 ff. BGB
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