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Honorar

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Erklärung

Als Honorar wird die Vergütung für die Arbeitsleistung von Freiberuflern bezeichnet (Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler). Ist keine bestimmte Höhe des Honorars vereinbart, so ist gemäß § 632 BGB auf die verkehrsübliche, vergleichbare Vergütung abzustellen.

Grundlage eines Honoraranspruchs kann ein Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein.

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