JuraForum.de > Lexikon > H > Honorar
Als Honorar wird die Vergütung für die Arbeitsleistung von Freiberuflern bezeichnet (Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler). Ist keine bestimmte Höhe des Honorars vereinbart, so ist gemäß § 632 BGB auf die verkehrsübliche, vergleichbare Vergütung abzustellen.
Grundlage eines Honoraranspruchs kann ein Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein.
§ 612 BGB
§ 22 VerlG
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