( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonHHonorar 

Honorar

Lexikon


Erklärung

Als Honorar wird die Vergütung für die Arbeitsleistung von Freiberuflern bezeichnet (Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler). Ist keine bestimmte Höhe des Honorars vereinbart, so ist gemäß § 632 BGB auf die verkehrsübliche, vergleichbare Vergütung abzustellen.

Grundlage eines Honoraranspruchs kann ein Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/honorar

© "Honorar" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN