Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonHHonorar 

Honorar

Lexikon


Erklärung

Als Honorar wird die Vergütung für die Arbeitsleistung von Freiberuflern bezeichnet (Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler). Ist keine bestimmte Höhe des Honorars vereinbart, so ist gemäß § 632 BGB auf die verkehrsübliche, vergleichbare Vergütung abzustellen.

Grundlage eines Honoraranspruchs kann ein Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein.

Lexikon lizenziert von:

© "Honorar" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte