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Der Bund hat ein bundesweites zentrales Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" eingerichtet. Das Hilfetelefon wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Fachaufsicht über das Hilfetelefon. Um sowohl den hohen professionellen Standard des Angebots als auch seine Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, wird das Hilfetelefon von einem Standort aus betrieben.
Rechtsgrundlage ist das zum 14. März 2012 in Kraft getretene HilfetelefonG.
Frauen aller Altersgruppen, Schichten und ethnischen Zugehörigkeiten sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7238) in Deutschland zu unterschiedlichen Zeitpunkten in ihrem Leben in einem hohen Maß von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. 40 % der in Deutschland lebenden Frauen sind in ihrem Leben mindestens einmal Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt geworden. In rund 25 % dieser Fälle haben Frauen Gewalt durch den aktuellen oder ehemaligen Partner erfahren; in zwei Dritteln dieser Fälle wiederum kam es zu schwerer, sehr schwerer bis lebensbedrohlicher Gewalt. Alle Formen von Gewalt sind mit - zum Teil erheblichen - gesundheitlichen, psychischen und psychosozialen Folgen verbunden.
Es fehlte bisher ein niedrigschwelliges, barrierefreies Hilfeangebot, das jederzeit, anonym und ohne großen Aufwand von Frauen dann genutzt werden kann, wenn sie Unterstützung brauchen und die Möglichkeit haben, sich nach außen zu wenden.
Aufgaben des Hilfetelefons sind gemäß § 2 HilfetelefonG die Durchführung einer Erstberatung, die Informationsweitergabe, sowie die Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen vor Ort.
Die Angebote des Hilfetelefons richten sich gemäß § 3 HilfetelefonG sowohl an die gewaltbetroffene Frauen selbst als auch an das soziale Umfeld Gewalt betroffener Frauen (Familienangehörige, Kinder, Freunde und Freundinnen, Nachbarn und Nachbarinnen, Kollegen und Kolleginnen, Bekannte etc.) und an Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder mit Interventionen bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind und dazu Fragen haben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bereiche Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen, Sozialarbeit, Bildungs- und Gesundheitswesen, Ämter und Behörden (z.B. Jugendamt, Sozialamt, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Polizei und Justiz), niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die Erstberatung, Information und Weitervermittlung erfolgen durch qualifizierte Fachkräfte. Diese verfügen über fachliche Expertise und über eine Beratungs- und Gesprächsführungskompetenz mit gewaltbetroffenen Frauen. Sie benötigen daher nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7238) eine soziale, pädagogische, psychologische oder eine gleichwertige andere Ausbildung und entsprechende Berufserfahrungen. Damit die Aufgabe erfolgreich erfüllt werden kann, sind Fachkräfte weiblichen Geschlechts einzusetzen.
Das Hilfetelefon gewährleistet die Anonymität der Beratung und Information. Das heißt, die anrufende Person muss ihren Namen nicht nennen, und die übermittelte Rufnummer wird nicht zugeordnet. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert. Anlass, Inhalt und Ergebnis der Anfrage beim Hilfetelefon werden vertraulich behandelt.
Zur Sicherheit der anrufenden Person ist es erforderlich, dass die Rufnummer des Hilfetelefons nicht auf Einzelverbindungsnachweisen der Telefonrechnung erscheint. Diese Anforderung wird umgesetzt, indem die das Hilfetelefon betreibende Stelle den hierfür erforderlichen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellt.
Für Migrantinnen und Migranten wird bei Bedarf der Zugang zur telefonischen Beratung und Information durch entsprechende Dolmetschung ermöglicht. Dolmetschung ist dabei insbesondere in türkischer, russischer und englischer Sprache vorzuhalten, da bei Frauen mit türkischem und russischem Migrationshintergrund tendenziell mit über dem statistischen Durchschnitt liegenden Gewaltzahlen zu rechnen und Englisch als Weltsprache vergleichsweise weit verbreitet ist.
Das Hilfetelefon ist täglich rund um die Uhr - auch an Wochenenden und an Feiertagen - erreichbar. Auch ein barrierefreier Zugang wird gewährleistet. Die Inanspruchnahme des Hilfetelefons ist entgeltfrei. Damit wird für anrufende Personen ein niedrigschwelliges Hilfeangebot zur Verfügung gestellt. Der Zugang zum Hilfetelefon wird zusätzlich auch durch andere Formen der elektronischen Kommunikation ermöglicht. Nach dem jetzigen Stand der Technik kommen hierfür insbesondere E-Mail und Online-Beratung im Chat infrage. Das Angebot wird am Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer und an der technischen Entwicklung ausgerichtet. Bei der E-Mailberatung wird eine zeitnahe Beantwortung gewährleistet. Sie soll innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Für die anderen direkten elektronischen Kommunikationsformen wie z.B. Chat werden ausreichende Zeitfenster angeboten.
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