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Heranwachsender

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Erklärung

Person zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr.

Die Bestimmung des Alters für Heranwachsende ist in § 1 JGG gesetzlich definiert.

Das Strafverfahren für Heranwachsende kann sich noch nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) richten, wenn nach Ansicht des Richters

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