JuraForum.de > Lexikon > H > Hauptleistungspflichten
Gegenseitige Vertragspflichten, die den Vertragstyp kennzeichnen.
Hauptleistungspflichten eines Vertrages sind Vertragspflichten, die nach dem Willen der Parteien oder der gesetzlichen Regelung eine wesentliche Vertragsleistung betreffen.
Welche Pflichten in einem Vertrag Hauptvertragspflichten sind, ist u.U. durch Auslegung zu ermitteln. Indiz dabei ist die Frage, warum sich die Vertragsparteien zum Vertragsschluss entschieden haben.
Hauptleistungspflichten sind z.B.:
In einem Kaufvertrag: Die Eigentumsübertragung der Kaufsache und die Zahlung des Kaufpreises.
In einem Mietvertrag: Die Überlassung der Mietsache und die Zahlung des Mietzinses.
In einem Werkvertrag: Die Erstellung des Werkes, die Abnahme und die Zahlung des Geldes.
Im Unterschied dazu sind Nebenleistungspflichten Vertragspflichten, die die Hauptleistungspflichten ergänzen.
Auskunftspflichten.
Gesetzlich nicht geregelt.
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