JuraForum.de > Lexikon > H > Haupt- und Hilfsantrag
Vorliegen von zwei Streitgegenständen , die unter der prozessualen Bedingung stehen, dass zunächst über den Hauptantrag entschieden werden soll und - im Fall des Unterliegens - über den Hilfsantrag.
Sie sind nach § 260 ZPO analog zulässig, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Diese Grundsätze gelten auch im Verwaltungsprozess.
§ 260 ZPO
§ 19 GKG
§ 5 ZPO
© "Haupt- und Hilfsantrag" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum