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JuraForum.deLexikonHHaupt- und Hilfsantrag 

Haupt- und Hilfsantrag

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Erklärung

Vorliegen von zwei Streitgegenständen , die unter der prozessualen Bedingung stehen, dass zunächst über den Hauptantrag entschieden werden soll und - im Fall des Unterliegens - über den Hilfsantrag.

Sie sind nach § 260 ZPO analog zulässig, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Diese Grundsätze gelten auch im Verwaltungsprozess.

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