Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Die vermutete Zuordnung eines Geschäfts als Handelsgeschäft ist jedoch widerlegbar.
Je nachdem ob nur eine oder beide Parteien eines Handelskaufs Kaufleute sind, unterscheidet man zwischen einseitigen und beiderseitigen Handelsgeschäften. Die Unterscheidung ist aus folgenden Gründen bedeutsam:
Die folgenden handelsrechtlichen Normen sind nur anwendbar, wenn es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt:
BGH 17.07.2008 - I ZR 168/05 (Herabsetzung einer Vertragsstrafe beim Handelsgeschäft)
BGH 26.01.2005 - VIII ZR 275/03 (Abtretung bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft)
BGH 27.04.1994 - VIII ZR 34/93
BGH 04.11.1991 - II ZR 85/91
BFH 25.03.2009 - IV R 21/06 (Hofladen als Handelsgeschäft)
Gildeggen/Willburger: Internationale Handelsgeschäfte; 3. Auflage 2010
Haag/Löffler: Praxiskommentar zum Handelsrecht; 1. Auflage 2009
Hassemer: Kaufverträge nach der Schuldrechtsreform - Vertragsgestaltung gegenüber Verbrauchern und im Handelsgeschäft; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2002, 95