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JuraForum.deLexikonHHalter eines Kfz 

Halter eines Kfz

Lexikon


Erklärung

Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt besitzt, dabei kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse an. Werden beim Betrieb eines Kfz die in § 7 Abs. 1 StVG geschützten Rechtsgüter verletzt, kann daraus eine umfangreiche Haftung für den Kfz-Halter erwachsen, unabhängig davon, ob er an der Verletzung der Rechtsgüter unmittelbar beteiligt war oder nicht.

"Der Halter eines Kraftfahrzeuges, der sich der polizeilichen Festnahme durch Flucht unter Verwendung seines Kraftfahrzeuges entzieht, haftet unter dem Gesichtspunkt des Herausforderns sowohl nach § 823 Abs. 1 BGB als auch nach § 7 StVG für einen bei der Verfolgung eintretenden Sachschaden an den ihn verfolgenden Polizeifahrzeugen, wenn dieser Schaden auf der gesteigerten Gefahrenlage beruht und die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck stehen. (...) Dies gilt auch in Fällen, in denen der Fahrer eines Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführt, um es zum Anhalten zu zwingen" (BGH 31.01.2012 - VI ZR 43/11).

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