( dauerhaft?)  

JuraForum.deLexikonHHalter eines Kfz 

Halter eines Kfz

Lexikon


Erklärung

Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt besitzt, dabei kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse an. Werden beim Betrieb eines Kfz die in § 7 Abs. 1 StVG geschützten Rechtsgüter verletzt, kann daraus eine umfangreiche Haftung für den Kfz-Halter erwachsen, unabhängig davon, ob er an der Verletzung der Rechtsgüter unmittelbar beteiligt war oder nicht.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/halter-eines-kfz

© "Halter eines Kfz" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN