JuraForum.de > Lexikon > H > Haftungsbeschränkungen - gesetzliche
Es bestehen folgende gesetzliche Haftungsbeschränkungen:
Bei den folgenden Personengruppen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt:
In einigen Fällen der Gefährdungshaftung ist die Schadensersatzpflicht in der Höhe gesetzlich auf eine bestimmte Summe begrenzt (Haftungshöchstsummenbegrenzung).
Die Höchstsummenbegrenzung ist nur bei der Gefährdungshaftung, nicht auch bei anderen Schadensersatzansprüchen anwendbar.
§§ 12,18 StVG
§ 9 HPflG
§§ 37, 46 LuftVG
§ 10 ProdHaftG
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