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JuraForum.deLexikonHHaftungsbeschränkungen - gesetzliche 

Haftungsbeschränkungen - gesetzliche

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Erklärung

1. Einführung

Es bestehen folgende gesetzliche Haftungsbeschränkungen:

  • Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für bestimmte Personengruppen
  • Haftungshöchstsummenbegrenzung bei der Gefährdungshaftung
  • Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  • Haftungsbeschränkungen bei einem Arbeitsunfall

2. Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Bei den folgenden Personengruppen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt:

  • Verleiher (§ 599 BGB)
  • Schenker (§ 521 BGB)
  • Finder (§ 968 BGB)
  • Schuldner während des Gläubigerverzugs (§ 300 BGB)
  • Geschäftsführer bei der GoA im Falle der Gefahrenabwehr (§ 680 BGB)

3. Haftungshöchstsummenbegrenzung

In einigen Fällen der Gefährdungshaftung ist die Schadensersatzpflicht in der Höhe gesetzlich auf eine bestimmte Summe begrenzt (Haftungshöchstsummenbegrenzung).

Die Höchstsummenbegrenzung ist nur bei der Gefährdungshaftung, nicht auch bei anderen Schadensersatzansprüchen anwendbar.

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