JuraForum.de > Lexikon > H > Haftpflicht
Als Haftpflicht wird der Schaden bezeichnet, der dem Geschädigten aufgrund eines gesetzlichen Haftungstatbestandes zu ersetzten ist. Hiervon abzugrenzen ist der Schadensersatzanspruch aufgrund einer vertraglichen Haftung. Die Haftpflicht kann sich auf die Gefährdungshaftung oder die Verschuldenshaftung gründen.
Es bestehen folgende Haftpflichttatbestände:
Patienten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten und die Haftpflichtversicherung des Arztes in Anspruch nehmen wollen, können die Begründetheit ihres Anspruchs vorab durch ein kostenloses Gutachten der unabhängigen Gutachterkommission überprüfen lassen:
Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210 - 214
48147 Münster
Nicht zusammenhängend geregelt.
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