JuraForum.de > Lexikon > G > GWB - Wettbewerbsregeln u. Mittelstandsempfehlg.
Um kleinen und mittleren Unternehmen einen strukturellen Nachteilsausgleich gegenüber Großunternehmen zu verschaffen, durften durch Vereinigungen kleiner und mittlerer Unternehmen Mittelstandsempfehlungen ausgesprochen werden.
§ 22 GWB a.F. normierte den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Mittelstandsempfehlungen. Die in der Norm enthaltenen Vorgaben sind zum 01. Juli 2005 aufgehoben worden.
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
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