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JuraForum.deLexikonGGutgläubiger Erwerb - Handelsrecht 

Gutgläubiger Erwerb - Handelsrecht

Lexikon


Erklärung

Ein Erwerb vom Nichtberechtigten ist auch im Handelsverkehr nach den Vorschriften des BGB möglich. Zusätzlich wird der Gutglaubensschutz zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers erweitert:

Ein Erwerber erwirbt auch dann Eigentum, wenn er den Veräußerer zwar nicht für den Eigentümer hält, aber er ihn für verfügungsberechtigt halten durfte.

Voraussetzung ist, dass

  • der Veräußerer Kaufmann ist und im eigenen Namen auftritt,
  • es sich um eine bewegliche Sache handelt,
  • die Veräußerung im Betrieb des Kaufmanns stattgefunden hat,
  • der Erwerber guten Glaubens an die Verfügungsberechtigung ist - oder beschränkt auf das Handelsrecht - guten Glauben an die Vertretungsmacht hat (analoge Anwendung).

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