JuraForum.de > Lexikon > G > Gutgläubiger Erwerb - Handelsrecht
Ein Erwerb vom Nichtberechtigten ist auch im Handelsverkehr nach den Vorschriften des BGB möglich. Zusätzlich wird der Gutglaubensschutz zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers erweitert:
Ein Erwerber erwirbt auch dann Eigentum, wenn er den Veräußerer zwar nicht für den Eigentümer hält, aber er ihn für verfügungsberechtigt halten durfte.
Voraussetzung ist, dass
§§ 366, 367 HGB
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