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JuraForum.deLexikonGGrundprinzipien - verfassungsrechtliche 

Grundprinzipien - verfassungsrechtliche

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Erklärung

In Art. 20 GG sind fünf verfassungsrechtliche Grundprinzipien (synonym verwandte Begriffe: Staats[struktur]prinzipien, Verfassungsgrundsätze) verankert, die vor allem die soziale und verfassungsgebundene Demokratie sichern sollen:

Nach Art. 79 Abs. 3 GG handelt es sich bei diesen in Art. 20 GG niedergelegten Staatsprinzipien um unabänderliche Verfassungsgrundsätze.

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