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JuraForum.deLexikonGGrundpfandrechte 

Grundpfandrechte

Lexikon


Erklärung

Teil der beschränkt dinglichen Rechte.

Grundpfandrechte sind:

  • Grundschuld
  • Rentenschuld
  • Hypothek

Kennzeichnend für alle Grundpfandrechte ist:

  • Sie können nur in den im Gesetz vorgesehenen Formen verwendet werden.
  • Sie erfordern eine Grundbucheintragung.
  • Sie sind besitzlose Pfandrechte.
  • Sie wirken gegenüber jedermann.
  • Sie können nur für ein bestimmtes Grundstück eingetragen werden.
  • Das zeitlich früher eingetragene Recht geht dem zeitlich später eingetragenen Recht vor.
  • Sie unterliegen dem Abstraktionsprinzip.

Grundpfandrechte sind im Grundbuch in der dritten Abteilung eingetragen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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