JuraForum.de > Lexikon > G > Grundpfandrechte
Teil der beschränkt dinglichen Rechte.
Grundpfandrechte sind:
Kennzeichnend für alle Grundpfandrechte ist:
Grundpfandrechte sind im Grundbuch in der dritten Abteilung eingetragen.
§§ 1113 ff. BGB
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