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JuraForum.deLexikonGGrundpfandrechte 

Grundpfandrechte

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Erklärung

Teil der beschränkt dinglichen Rechte.

Grundpfandrechte sind:

Kennzeichnend für alle Grundpfandrechte ist:

Grundpfandrechte sind im Grundbuch in der dritten Abteilung eingetragen.

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