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JuraForum.deLexikonGGrundordnungen der Kirchen 

Grundordnungen der Kirchen

Lexikon


Erklärung

1. Katholische Kirche

1.1 Allgemein

Die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" ist ein Kirchengesetz, mit dem die katholische Kirche ihr verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht für den Bereich des Arbeitsrechts ausgefüllt hat.

Sie wurde 1993 von der deutschen Bischofskonferenz verabschiedet und gilt für Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern bei den Einrichtungen der Kirchengemeinden, der Diözesen, der Kirchenstiftungen, der öffentlichen juristischen Personen des kirchlichen Rechts, des Verbandes der Diözesen Deutschlands, des Deutschen Caritasverbandes und sonstiger kirchlicher Rechtsträger und ihrer Einrichtungen.

Der Text kann über das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz unter der Internetadresse http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/db051_11_auflage.pdf heruntergeladen bzw. als Schriftstück bestellt werden.

Die Grundordnung der katholischen Kirche regelt u.a. die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die den Arbeitnehmern auferlegten Loyalitätsobliegenheiten und die Folgen einer Loyalitätsverletzung. Kirchenspezifische Kündigungsgründe sind gemäß Art. 5 Absatz 2 der Grundordnung insbesondere der Kirchenaustritt, das öffentliche Eintreten gegen tragende kirchliche Grundsätze, schwerwiegende persönliche Verfehlungen, ungültige Eheschließungen sowie Handlungen, die als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind.

1.2 Kündigung aufgrund eines Loyalitätsverstoßes

Die Wiederheirat eines katholischen Mitarbeiters nach einer Scheidung ist eine Loyalitätsverstoß, der grundsätzlich mit einer Kündigung geahndet werden kann.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 23.09.2010 zwei Urteile veröffentlicht, in denen es um die Kündigung zweier Kirchenmitarbeiter aufgrund von außerehelichen Beziehungen ging. Dabei wurde das kirchliche Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich nicht infrage gestellt, aber die Richter verlangten eine stärkere Interessenabwägung.

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Grundsätze nunmehr in seine Rechtsprechung aufgenommen und mit dem Urteil BAG 08.09.2011 - 2 AZR 543/10 erstmals geurteilt, dass die Kündigung nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile im Einzelfall ein hinreichend schweres Gewicht hat.

2. Evangelische Kirche

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Vereinigung von 22 Landeskirchen mit z.T. eigenen Kirchengesetzen.

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (http://www.ekd.de/ekd_kirchen/grundordnung.html) ist die Verfassung der Evangelischen Kirche in Deutschland und beinhaltet Regelungen zu den Aufgaben der Organisation sowie den Organen und Amtsstellen der Evangelischen Kirche.

Zur Regelung des Arbeitsrechts besteht das Arbeitsrechtsregelungsgesetz, das auf einer Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland beruht.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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