JuraForum.de > Lexikon > G > Grundfreiheiten in der EU
In Art. 26 AEUV sind vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes festgelegt. Sie sind grundlegende Elemente und Zielsetzungen des europäischen Gemeinschaftsrechts, die einen grundrechtsähnlichen Charakter haben.
Dabei handelt es sich um folgende Freiheiten:
Sie dienen dem Ziel, einen gemeinschaftlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, frei von nationalen Zöllen und anderen gesetzlichen Beschränkungen.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bedarf die Einschränkung der Grundfreiheiten durch nationale Gesetze eines Mitgliedsstaats vier Voraussetzungen:
Art. 26 ff. AEUV
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