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JuraForum.deLexikonGGrundfreiheiten in der EU 

Grundfreiheiten in der EU

Lexikon


Erklärung

In Art. 26 AEUV sind vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes festgelegt. Sie sind grundlegende Elemente und Zielsetzungen des europäischen Gemeinschaftsrechts, die einen grundrechtsähnlichen Charakter haben.

Dabei handelt es sich um folgende Freiheiten:

  • Personenverkehrsfreiheit (Freizügigkeit)
  • Warenverkehrsfreiheit
  • Dienstleistungsfreiheit
  • Kapitalverkehrsfreiheit

Sie dienen dem Ziel, einen gemeinschaftlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, frei von nationalen Zöllen und anderen gesetzlichen Beschränkungen.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bedarf die Einschränkung der Grundfreiheiten durch nationale Gesetze eines Mitgliedsstaats vier Voraussetzungen:

1.
keine Diskriminierung in der Anwendung
2.
Rechtfertigung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses
3.
Gewährleistung der Verwirklichung des verfolgten Ziels
4.
Begrenzung der Mittel auf den zur Erreichung des Ziels notwendigen Einsatz

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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