JuraForum.de > Lexikon > G > Green Card
Als Green Card wurde die vormalige zeitlich begrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger bezeichnet.
Ausschlaggebend für die Ausnahmeregelung war der damals ungedeckte Bedarf der Wirtschaft an IT-Fachkräften.
Die Voraussetzungen der Beschäftigung u.a. von ausländischen IT-Fachkräften in Deutschland wurden mit dem Zuwanderungsgesetz einheitlich in dem Aufenthaltsgesetz geregelt. Siehe dazu den Beitrag "Ausländischer Arbeitnehmer".
Gemäß § 105 AufenthG behalten vor dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes erteilte Arbeitserlaubnisse bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für nach der Green Card Regelung erteilte Arbeitserlaubnisse.
Der Aufenthalt von (alle Berufsgruppen erfassenden) ausländischen Hochqualifizierten ist seit August 2012 mit dem neuen Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" möglich.
IT-ArGV
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