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Green Card

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Erklärung

Als Green Card wurde die vormalige zeitlich begrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger bezeichnet.

Ausschlaggebend für die Ausnahmeregelung war der damals ungedeckte Bedarf der Wirtschaft an IT-Fachkräften.

Die Voraussetzungen der Beschäftigung u.a. von ausländischen IT-Fachkräften in Deutschland wurden mit dem Zuwanderungsgesetz einheitlich in dem Aufenthaltsgesetz geregelt. Siehe dazu den Beitrag "Ausländischer Arbeitnehmer".

Gemäß § 105 AufenthG behalten vor dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes erteilte Arbeitserlaubnisse bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für nach der Greencard Regelung erteilte Arbeitserlaubnisse.

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