JuraForum.de > Lexikon > G > Gewohnheitsrecht
Das Gewohnheitsrecht ist eine ungeschriebene Rechtsquelle im Zivil- und Verwaltungsrecht.
Die Entstehung setzt Folgendes voraus (BAG 24.06.2004 - 2 AZR 208/03):
Die genannten Kriterien werden in der Praxis sehr eng ausgelegt, da das deutsche Rechtssystem grundsätzlich auf geschriebenem Recht basiert.
Das Gewohnheitsrecht ist vom Richterrecht zu unterscheiden.
Gesetzlich nicht geregelt.
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