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Organisation von Arbeitnehmern zur Interessenwahrnehmung.
Der Begriff der Gewerkschaft ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung ausgeprägt. Danach ist eine Gewerkschaft u.a. durch folgende Kriterien gekennzeichnet:
Gewerkschaften unterliegen dem grundgesetzlichen Schutz der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG . Viele Einzelgewerkschaften sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert.
Den Gewerkschaften obliegen u.a. folgende Aufgaben:
Die Deutsche Angestelltengesellschaft ist zum 01.Mai 2001 in die Gewerkschaft ver.di umgewandelt worden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist ein Dachverband, dem acht Gewerkschaften angeschlossen sind. Seine Aufgaben sind u.a. die Koordination der Gewerkschaftsarbeit, die Vertretung der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und den Parteien sowie die Vetretung der deutschen Gewerkschaften auf europäischer (Europäischer Gewerkschaftsbund) und internationaler Ebene (Internationaler Bund freier Gewerkschaften).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist demokratisch aufgebaut. Alle vier Jahre treffen sich 400 Delegierte als Vertreter der Gewerkschaftsmitglieder zum DGB-Bundeskongress. Es wird der DGB-Bundesvorstand gewählt und die strategische Entwicklung des DGB festgelegt.
Tarifverträge werden nicht von dem Deutschen Gewerkschaftsbund, sondern ausschließlich von den einzelnen Gewerkschaften abgeschlossen.
Art. 9 Abs. 3 GG
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