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Der Gewerbeanmeldungsschein, kurz "Gewerbeschein" genannt, ist eine behördliche Empfangsbescheinigung über den Empfang einer nach der Gewerbeordnung erforderlichen Anzeige. Solche Anzeigen sind gemäß § 14 GewO vorgeschrieben beim Anfang des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes sowie gemäß § 55c GewO beim Beginn bestimmter reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten. Auch Handwerker müssen den Beginn ihres Gewerbebetriebes anzeigen. Die zuständige Behörde muss innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige bescheinigen.
Der Gewerbeschein besitzt keinen eigenständigen Regelungsgehalt. Er stellt weder eine Erlaubnis noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dar, sondern dient nur dem Gewerbetreibenden als Nachweis, dass er die erforderliche Anzeige gemacht hat.
§ 14 GewO
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