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Das Gewerberecht regelt die Abwehr von Gefahren, die von Personen ausgehen, die ein Gewerbe betreiben (wollen); es zählt zum Sonderordnungsrecht des Bundes.
Die Gewerbeordnung enthält Regelungen, die für alle Gewerbetreibenden gelten, sofern nicht Sonderregelungen in den gewerberechtlichen Spezialgesetzen einschlägig sind. Gewerberechtliche Spezialgesetze sind u.a.:
EnWG
GaststättenG
GewO
GüKG
HwO
LadSchlG
PBefG
VAG
WaffG
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