JuraForum.de > Lexikon > G > Gewerbe
Der Gewerbebegriff ist nicht gesetzlich definiert. Nach der Rechtsprechung ist ein Gewerbe durch folgende Kriterien geprägt:
Nach § 1 GewO ist der Betrieb eines Gewerbes grundsätzlich jedermann gestattet; es besteht eine so genannte Gewerbefreiheit. Bestimmte Gewerbe benötigen jedoch eine besondere Genehmigung, die in den §§ 29 - 38 GewO geregelt sind.
Kein Gewerbe sind gemäß § 6 GewO die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) sowie die freien Berufe.
Grundlage der Gewerbeausübung ist die Gewerbeordnung. Die Ausübung unterliegt gemäß § 139b GewO der Aufsicht der Gewerbeaufsichtsbehörde, die die Einhaltung der arbeits- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht.
Erfordert die Ausübung eines Gewerbes die Einrichtung eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs, so handelt es sich um einen (Soll-) Kaufmann, der zudem die Anforderungen des Handelsrechts beachten muss.
Gewerbetreibende sind zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet.
GewO
HwO
GewStG
© "Gewerbe" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.