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Gewaltenteilung


Zugehörige Gesetze, Normen

Art. 20 GG


Erklärung

Nach Art. 20 II GG geht alle Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland vom Volke aus und wird durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.



Siehe auch

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Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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