JuraForum.de > Lexikon > G > Gewässerschutz - Bewirtschaftungsgebot
Das Wasserhaushaltsrecht regelt an verschiedenen Stellen Grundsätze für die Bewirtschaftung der Gewässer:
Das Bewirtschaftungsgebot richtet sich im Gegensatz zum Sorgfaltsgebot in erster Linie an die Wasserbehörden. Diese sollen die Gewässer so bewirtschaften, dass die Interessen aller Beteiligten eine angemessene Berücksichtigung finden. Die Bewirtschaftung erfolgt vor allem durch die Zuteilung bzw. den Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung zur Gewässerbenutzung. Tragender Grundsatz der Gewässerbewirtschaftung ist dabei das Vorsorgeprinzip.
Für jede Flussgebietseinheit (§ 7 WHG) ist gemäß § 83 WHG ein Bewirtschaftungsplan aufzustellen. Dieser trifft keine Regelungen mit Außenwirkung, sondern hat nur Informations- und Dokumentationscharakter.
§ 1 WHG
§ 6 WHG
§ 27 WHG
§ 44 WHG
§ 47 WHG
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