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Gewährleistung

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Erklärung

Gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, für die Mangelfreiheit einer Sache oder einer Leistung einzustehen.

Der Begriff der Gewährleistung ist gleichbedeutend mit den folgenden anderen, im juristischen Sprachgebrauch verwendeten Ausdrücken:

Es besteht kein allgemeines Gewährleistungsrecht, sondern die Gewährleistung ist für jede im BGB geregelte Vertragsart gesondert bestimmt.

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