JuraForum.de > Lexikon > G > Gewährleistung
Gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, für die Mangelfreiheit einer Sache oder einer Leistung einzustehen.
Der Begriff der Gewährleistung ist gleichbedeutend mit den folgenden anderen, im juristischen Sprachgebrauch verwendeten Ausdrücken:
Es besteht kein allgemeines Gewährleistungsrecht, sondern die Gewährleistung ist für jede im BGB geregelte Vertragsart gesondert bestimmt.
§§ 434 ff. BGB
§§ 633 ff. BGB
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